Gaskrise Teil 1 – Weiter steigende Energiepreise und noch mehr energetische Verordnungen verunsichern Vermieter stark

Die schlechten Nachrichten rund um das Thema Energie haben uns voll im Griff. Niemand, der nicht davon betroffen ist. Mieter fürchten stark steigende Nebenkosten. Vermieterverbände warnen vor den auf die Eigentümer zukommenden Kosten, an denen sie insolvent gehen können. Mit welchen Konsequenzen dieser Entwicklung müssen insbesondere Immobilienbesitzer für sich und ihre Mieter rechnen?

Was treibt die Energiekosten so hoch?

Die regelrechte Explosion der Energiepreise ist vor allem seit Ende 2021 zu spüren. Zu den Gründen gehören vor allem die massiven Preiserhöhungen bei importiertem Erdgas als Folge des Ukraine-Krieges. Hinzu kommen weitere Abgaben wie die CO2-Steuer oder die Gasumlage, die die Energiekosten weiter verteuert.

 

In der Folge, so warnt der Präsident von „Haus & Grund“ dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Kai Warnecke „besteht die Sorge bei vielen Vermietern, dass es zu Zahlungsausfällen beim Mieter kommt und der Vermieter dieses Geld dann tatsächlich dauerhaft vorstrecken muss.“

 
 

Welche zusätzlichen Auflagen müssen Vermieter ab Herbst erfüllen?

Das Bundeskabinett hat Maßnahmen beschlossen, um insbesondere in Hinblick auf den Winter Energie zu sparen. Seit dem 1. September gilt als kurzfristige Maßnahmen für 6 Monate die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Darin wird u. a. folgendes dargelegt:

  • Mieter können nicht zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichtet werden
  • private Schwimm- und Badebecken, Whirlpools und Aufstellbecken dürfen nicht mit Gas und Strom geheizt werden – außer die Beheizung ist zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen
  • Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch informieren

 
 

Die zweite Verordnung zur Prüfung und Optimierung von Heizanlagen

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und ist langfristiger angelegt. Sie verpflichtet Eigentümer innerhalb der nächsten zwei Jahre zu Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen. Das bedeutet u. a.:

  • Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen muss jährlich vorgenommen. Ggf. muss optimiert werden
  • Die Absenkung auf niedrigere Vorlauftemperatur und während der Nacht soll möglich sein
  • Der hydraulische Abgleich wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend
  • technisch veraltete ineffiziente Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden

 

 
 

Davon unabhängig gilt für Vermieter bereits, dass ab 2026 keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen, ab 2024 Gasheizungen mindestens zu 65 Prozent mit Biogas betrieben werden müssen und Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen.

Die Beschlüsse stoßen auf heftige Kritik seitens der Eigentümer. So bleiben für die Umsetzung nur 18 Monate – in Zeiten von Fachkräftemangel, Inflation und drohenden Insolvenzen für viele Vermieter kaum realisierbar. Der Verband „Haus & Grund“ fordert daher beispielsweise zur Entlastung zumindest den CO2-Preis zu streichen, der sich ebenfalls ab Januar wieder erhöhen soll.

 

 

[© Halfpoint – iStock.com]

 
 

Energiekosten – Konfliktpotenzial zwischen Vermietern und Mietern

Auch das Konfliktpotenzial zwischen Vermietern und Mietern steigt in dieser angespannten Situation. Um hier deeskalierend einzuwirken, schlagen Experten den Vermietern vor, mit Mietern über freiwillige höhere Vorauszahlungen zu sprechen, um die Kostensteigerung abzufedern. Eine weitere Möglichkeit sei eine Ratenzahlung, schlägt der CEO der LEG-Immobilien-Gruppe Lars von Lackum vor.

 

RE8 empfiehlt:

Kommunikation ist ein wichtiges Instrument, um mit den Mietern in einem guten Kontakt zu bleiben. Insbesondere jetzt sollte sie aktiv vom Vermieter betrieben werden. Insbesondere diese Fragen beschäftigen Mieter derzeit am stärksten:

    • Darf das Warmwasser abgestellt und die Heizung gedrosselt werden?
    • Darf die Mindesttemperatur unterschritten werden?
    • Kann die Betriebskostenvorauszahlung erhöht werden?
    • Kann die Betriebskostenpauschale erhöht werden?
    • Kann die Miete wegen der Inflation erhöht werden?

 
 

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