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Was steckt hinter dem neuen Bautrend "Green Buildings" und wie kann zertifiziertes nachhaltiges Bauen aussehen?
Die Kosten für die CO2-Abgaben liegen allein beim Mieter – noch. Doch das soll sich nach dem Willen der Ampelkoalition ab Januar 2023 ändern. Dann gilt: Die Klimaabgabe wird anteilig auf den Vermieter umgelegt.
Die Regierung möchte die energetische Gebäudesanierung vorantreiben. Dazu bietet sie Mietern einen monetären Anreiz für Energieeinsparungen. Vermietern hingegen sollen von energetischen Sanierungen überzeugt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Konsequenzen für Mehrfamilienhausbesitzer.
Unter die CO2-Steuer fallen Abgaben für die Emission von Kohlenstoffdioxid. Damit sollen die Konsequenzen der zunehmenden Erderwärmung verringert werden. In der praktischen Umsetzung bedeutet das: Je höher der persönliche CO2-Verbrauch, desto höher die finanzielle Belastung. Bis jetzt. Nun hat die Bundesregierung ein Stufenmodell beschlossen, welches diese Steuer ab 2023 unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Mieter und Vermieter aufteilt.
Das neue Stufenmodell – wie teilen sich die Kosten für Vermieter und Mieter auf
Aktuell kostet einen Mieter jede Tonne CO2, die beim Verbrauch von Heiz- und Kraftstoffen entsteht, 30 Euro. Bis 2025 steigen die Kosten weiter bis auf 55 Euro pro Tonne. Über ein 10-Stufen-Modell soll ab Januar 2023 die Aufteilung dieser Kosten zwischen Mieter und Vermieter geregelt werden – abhängig vom Zustand der jeweiligen Immobilie.
Konkret beutetet das: Bei einer schlechten Immobilien-Energiebilanz (mindestens 52 kg CO2-Austoß pro Quadratmeter im Jahr) muss der Vermieter bis zu 90 Prozent des CO2-Preises tragen. Ist das Objekt dagegen sehr energieeffizient, muss der Mieter weiterhin den Großteil der Steuer bezahlen.
Was bedeutet das konkret für Mehrfamilienhausbesitzer?
Für die Besitzer von Mehrfamilienhäusern ergeben sich daher Fragen, die ggf. die energetische Sanierung zur Folge haben:
Außerdem können für Mehrfamilienhausbesitzer im Extremfall hohe Beteiligungen entstehen, beispielsweise, wenn einzelne Mieter sehr verschwenderisch heizen. Dadurch kann die Immobilie eine Stufe höher eingeordnet werden, was eine höhere Beteiligung des Vermieters zur Folge haben kann.
Für Gewerbeimmobilien wird zunächst kein Stufenmodell eingeführt. Hier gilt grundsätzlich die hälftige Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter. Ausnahmen wird es eventuell für denkmalgeschützte Gebäude geben.
Für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeimmobilie kann eine technische Bewertung des Objektes in diesem Zusammenhang sinnvoll sein. Sie bietet die Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Sanierung oder einen Verkauf. Gerne stehen wir Ihnen hier umfänglich mit unserer Expertise zur Verfügung.
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Quelle: Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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