GEG: EU-Rat will im Vergleich zur EU-Kommission Regeln für Bestandsimmobilien lockern

Der Grund:

Die alten Bestandsimmobilien sind für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund ein Drittel der CO2-Emissonen der EU verantwortlich. Allein in Deutschland beträfe das laut Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ca. 3 Millionen Gebäude.

 

EU-Rat stimmt für weniger ehrgeizige Umsetzung

Im Oktober dieses Jahres hat sich auch der EU-Rat auf einen Vorschlag geeinigt: Bis 2050 soll der Gebäudesektor in der Europäischen Union klimaneutral sein. Bis hierhin also nichts Neues. Jedoch fallen die Umsetzungspläne entspannter aus.

 

Was ändert sich nach dem Willen des Rates?

Die Hauptziele der Überarbeitung bestehen darin, dass alle neuen Gebäude bis spätestens 2030 klimaneutral sein sollen – Bestandsimmobilien sollen bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.

Konkret schlägt der EU-Rat Folgendes vor:

Neubauten:
ab 2028 sollen neue öffentliche Gebäude und ab 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein. Ausnahmen sollen für historische Gebäude, Gebetshäuser oder Gebäude für Verteidigungszwecke gelten.

Bestandsimmobilien:
Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands soll bis 2033 mindestens dem Niveau der „Gesamtenergieeffizienzklasse D“ entsprechen. Außerdem sollen hier Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auf der Grundlage eines „nationalen Pfades“ gelten.

Bis 2040 soll ein bestimmter nationaler Wert erreicht werden (schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands).

 

 

 
 
Bei den Bestandsimmobilien weicht der Rat deutlich von den Vorschlägen der Kommission ab.

Diese möchte eine strengere Sanierungspflicht für Altbauten umsetzen. Demnach sollen öffentliche Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz G bis 2027 mindestens auf Klasse F verbessert werden – bei Wohngebäuden soll das bis 2030 gelten. Bis 2033 soll die Klasse E erreicht werden.

Die Mitgliedstaaten des Rates kamen auch überein eine neue Kategorie „A0“ einzuführen (Nullemissionsgebäuden). Außerdem können sie die Kategorie „A+“ für Gebäude hinzufügen, die neben der Nullemission auch am Standort mit erneuerbarer Energie einen Beitrag zum Energienetz leisten.

Nun gilt es eine politische Einigung zwischen den Institutionen zu erzielen. Sobald diese erreicht ist, wird der endgültige Text vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen.

 

Sie haben Fragen zur aktuellen Marktsituation oder benötigen Unterstützung bei anderen Themen rund um Ihre Bestandsimmobilie?

Die Energiekrise hat für Immobilieneigentümer gravierende Auswirkungen. Die Betrachtung und Bewertung einer Immobilie ist daher noch komplexer geworden. Eine umfängliche Bewertung unter Einbeziehung der aktuellen Situation ist daher unsere dringende Empfehlung.

Wir betrachten Ihre Immobilie immer ganzheitlich – auf juristischer, kaufmännischer und technischer Ebene. Dabei beziehen wir immer die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage mit ein.
Unser Fokus auf den drei W’s der Immobilienwirtschaft – Werterhalt, Wertsteigerung und Weitergabe. Je nach Art des Projekts entwickeln wir zugeschnittene Konzepte, welche Ihnen die jeweiligen Handlungsoptionen aufzeigen.

Bei allen Fragestellungen rund um Ihre Immobilie stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der RE8 mit interdisziplinären Lösungsansätzen gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren

 

RE8 Standorte

Für Sie sind wir persönlich vor Ort in: